Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Vollzeitpflege
Kinder und Jugendliche können aus verschiedensten Gründen zeitweise oder längerfristig auf eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses angewiesen sein. Der Pflegekinderdienst unterstützt und berät die leiblichen Eltern und die Pflegefamilien während des Pflegeverhältnisses.
Vollzeit-, Kurzzeit- oder Bereitschaftspflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer Familie und unterscheidet sich von anderen Hilfearten dadurch, dass sie vorwiegend durch nicht professionelle Personen erbracht wird.
Kinder und Jugendliche können aus verschiedensten Gründen zeitweise oder längerfristig auf eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses angewiesen sein, entweder in Kurz-, Bereitschafts- oder Vollzeitpflege.
Die Vermittlung eines Kindes in Pflege erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes unter Berücksichtigung der Situation in der Herkunftsfamilie.
Der Pflegekinderdienst übernimmt im Rahmen der Vollzeit- und Bereitschaftspflege folgende Aufgaben:
Für Leibliche Mütter/Väter/Eltern:
- Beratung und Unterstützung vor der Unterbringung des Kindes in Pflege
- Betreuung und Begleitung während der Unterbringung des Kindes in Pflege
- Unterstützung bei Umgangskontakten
- Beratung über Perspektiven der Rückführung
Für Pflegefamilien:
- Beratung und Betreuung während des gesamten Pflegeverhältnisses
- Sicherstellung von notwendigen Hilfen für das Pflegekind
- Beratung und Unterstützung bei Umgangskontakten
- Fortbildung, Supervision
- Zahlung einer Pflegepauschale
Während des Pflegeverhältnisses werden durch das Referat "Kinder, Jugendliche und Familie", Wirtschaftliche Hilfe die laufenden Leistungen sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung übernommen.
§ 33 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2496 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.03.2020 aktualisiert.