Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Der Europäische Feuerwaffenpass wird benötigt, wenn Sie als Jäger oder Sportschütze (Jagdreisen oder Schießwettbewerbe) Waffen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, mitnehmen wollen.
Ausnahme:
Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie Deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie - soweit erforderlich - die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Einreise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.
Bei verschiedenen EU-Staaten ist eine Zustimmung zur Einfuhr bestimmter Schusswaffen vor Einreise in die jeweiligen Mitgliedstaaten in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist maximal fünf Jahre gültig.
- Waffenbesitzkarte, in der die einzutragende/n Schusswaffe/n registriert ist/sind
- 1 Passfoto aus neuester Zeit
- Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
§ 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)
- Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses: 50,00 Euro
- Verlängerung der Geltungsdauer des europäischen Feuerwaffenpasses: 15,00 Euro
- Änderungen (Ein- bzw. Austragung von Schusswaffen) im europäischen Feuerwaffenpass: 15,00 Euro bzw. 7,50 Euro für jede weitere Waffe
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartner
Herr Gallecker
Ansprechpartner
Herr Halbig
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2482 |
E-Mail: | waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.10.2019 aktualisiert.