Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Wechsel der Versicherung melden
Wenn Sie die Versicherung Ihres Kraftfahrzeugs wechseln, muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle senden.
Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln?
Dazu muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde auf elektronischem Wege eine Versicherungsbestätigung übermitteln (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
Diese wird automatisch bei der Zulassungsbehörde eingespielt.
Hinweis:
Versicherungswechsel können nicht durch Fax, Papierform oder eMail mit Anhang veranlasst werden.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Es entstehen keine Kosten.
Die Mitteilung der neuen Versicherung erfolgt auf elektronischem Weg. Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.03.2018 aktualisiert.