Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Zuschuss für die Anschaffung oder den Umbau zum Inklusionstaxi beantragen
Um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die Verfügbarkeit von entsprechenden Taxis zu erhöhen, gewährt der Landkreis München Taxiunternehmen einen Zuschuss bei der Anschaffung oder beim Umbau ihres Taxis.
Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung gehört zu den zentralen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit Inklusionstaxis soll die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Landkreis München verbessert werden.
Der Landkreis München fördert deshalb durch ein Zuschussverfahren die Beschaffung barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge oder den Umbaus bestehender Fahrzeuge zu barrierefreien, rollstuhlgerechten Fahrzeugen bei im Landkreis München ansässigen gewerblichen, konzessionierten Taxiunternehmen.
Gefördert werden ausschließlich Taxis, deren Erstzulassungen durch die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Landkreises München zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Eine Erhöhung der Zahl der Konzessionen ist mit diesem Programm nicht verbunden.
Mit der geplanten Zuwendung sollen bis Ende des Jahres 2022 auf diese Weise bis zu 30 Taxis im Landkreis München für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.
- Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis
Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung beauftragt der/die Antragstellende den Umbau des Fahrzeugs bzw. die Beschaffung des Fahrzeugs, holt nach erfolgtem Umbau ein Gutachten gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ein, gibt die benötigten Unterlagen an die Kraftfahrzeugzulassungsstelle und lässt sich bei positiver Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellen.
Dem Landratsamt München müssen spätestens drei Monate nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit Verwendungsnachweis, folgende Unterlagen eingereicht werden:
- der ausgefüllte Verwendungsnachweis mit:
- Kaufvertrag für den Erwerb eines Inklusionstaxis, bzw. Originalrechnung für die entsprechende Umrüstung
- Nachweis über die getätigte Zahlung (Kontoauszug, Barzahlungsquittung o.ä.)
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintrag der Abnahme der Umrüstung
- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die gewerbliche Personenbeförderung
- Nachweis über die Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Mitnahme von Personen auf Ladeflächen (§ 21 Abs. 2 StVO), diese ist bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle im Landratsamt zu beantragen
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Ansprechpartner
Herr Salem
Anschrift
Landratsamt München
Referat 3.1 - Chancengleichheit und gesellschaftliche Potentiale
Frankenthaler Str. 5 - 9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.08.2020 aktualisiert.