Arbeitszeit und Urlaub

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der Work-Life-Balance leichter gestalten und um auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten besser eingehen zu können, bietet das Landratsamt München unter anderem eine sehr flexible Arbeitszeitgestaltung.

So liegen Arbeitsbeginn und -ende zwischen 6 Uhr und 20 Uhr. Die Mitarbeitenden können in Abstimmung mit dem Fachbereich und orientiert an den Öffnungszeiten innerhalb dieses Rahmens ihre Anwesenheiten selbst bestimmen. Viele Kollegen arbeiten in Teilzeit mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen. Selbstverständlich ist mittlerweile auch die Mobilarbeit bzw. Homeoffice mit flexibler Arbeitszeiteinbringung in vielen Bereichen der Verwaltung möglich.

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt minutengenau über ein modernes elektronisches EDV-System. Die Wochenarbeitszeit beträgt bei Tarifbeschäftigten 39 Stunden und bei Beamten 40 Stunden.

Urlaub

Der Erholungsurlaub ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. für Beamte in der Urlaubsverordnung (UrlV) geregelt. Dieser liegt bei einer 5-Tage-Woche bei 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Auszubildende erhalten nach dem TVAöD 29 Tage und Beamtenanwärter gemäß der Urlaubsverordnung 28 Tage Erholungsurlaub.

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) (Eingruppierung nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) haben entsprechend der tariflichen Regelung Anspruch auf sogenannte Regenerationstage. Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage haben die Beschäftigten Anspruch auf zwei Tage Arbeitsbefreiung im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts (Regenerationstage). Bei Teilzeit werden die Regenerationstage anteilig gewährt.