Gehalt und Besoldung

Vergütungs- und Besoldungstabellen

Die aktuellen Vergütungs- und Besoldungstabellen finden Sie im Internet-Portal für den Öffentlichen Dienst

Neben einem Grundgehalt gibt es eine Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und die Möglichkeit einer  leistungsorientierten Bezahlung für Beamte und Tarifbeschäftigte.

Erweiterte Fürsorgeleistungen für Tarifbeschäftigte und Nachwuchskräfte (sog. "Münchenzulage")

Unseren Tarifbeschäftigten wird die sogenannte Münchenzulage gewährt.

Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c bzw. S 1 bis S 15 erhalten monatlich brutto 270 €.

In den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 bzw. S 16 bis S 18 erhalten Tarifbeschäftige monatlich brutto 135 €.

Nachwuchskräfte des Landkreises München im Geltungsbereich des TVAöD oder in einem anderweitigen vertraglichen Beschäftigungsverhältnis für ein duales Studium erhalten die Münchenzulage in Höhe von monatlich brutto 140 €.

Zusätzlich erhalten Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 bzw. S 1 bis S 18 monatlich brutto 50 € für jedes Kind für das ihnen selbst Kindergeld nach deutschem Recht ausgezahlt wird.

Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 und EG 15 erhalten monatlich brutto 25 € pro Kind für das sie selbst Kindergeld beziehen.

Teilzeitkräfte erhalten die Zulagen (auch die Zulagen für Kinder) im entsprechenden Verhältnis ihrer persönlichen Arbeitszeit.
 

Orts- und Familienzuschlag für Beamte

Beamte erhalten bei Erfüllung der an Wohnsitz und Familienstand gebundenen Voraussetzungen einen Orts- und Familienzuschlag, welcher insbesondere für Personen mit Kindergeldberechtigung für ein oder mehrere Kinder und in niedrigeren Besoldungsgruppen attraktiv gestaltet wurde. Voraussetzung ist u. a., dass der Hauptwohnsitz einer entsprechenden Ortsklasse zugehörig ist und durch Meldebescheinigung beim Dienstherrn nachgewiesen wurde. Umfasst sind hier nach aktuellem Stand zum Beispiel ein Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München und in den meisten Gemeinden im Landkreis München.
 

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK), die ausschließlich arbeitgeberfinanziert ist, trägt dazu bei, die sogenannte Rentenlücke nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben zu verringern.
 

Vermögenswirksame Leistungen

Das Landratsamt München gewährt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € monatlich bei einer Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit entsprechende Kürzung.
 

Fahrtkostenzuschuss

Für alle kommunalen Mitarbeitenden werden ab dem 7. Monat der Betriebszugehörigkeit - bei entsprechender Vorlage/Nachweis - die Kosten für das 49 €-Ticket (Deutschlandticket) übernommen.

Den teilweise auf die Nutzung eines PKW angewiesenen kommunalen Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung gemäß DV-Inklusion werden für Fahrten mit dem PKW 0,18 € / Kilometer, maximal 49 €/Monat, erstattet. Zudem wird für diesen Personenkreis bei Nutzung eines gewerbsmäßigen Fahrdienstes der von der Dienstkraft zu zahlende Eigenanteil mit einem Betrag in Höhe von maximal 49 €/Monat bezuschusst.

Für Mitarbeitende, die mit ihren PKW zur Arbeit kommen, stehen teilweise kostenlose Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung.
 

Leistungsorientierte Bezahlung und Leistungsprämien

Beschäftige

Entsprechend der Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung (DV LoB) werden für erbrachte Leistungen nach einem entsprechenden Bewertungssystem Prämien an einzelne Beschäftigte oder Gruppen vergeben. Die Bewertung der Leistung erfolgt in einem Gespräch mit der Führungskraft. In diesem Gespräch wird einerseits der vergangene Beurteilungszeitraum reflektiert und andererseits ein Ausblick auf den neuen Beurteilungszeitraum gegeben.

Beamte

Die Grundlagen der Leistungsprämien für Beamte sind in den Art. 67 und 68 BayBesG (Bayerisches Besoldungsgesetz) geregelt.
Eine Leistungsprämie kann für eine herausragende besondere Einzelleistung bzw. Teamleistung gewährt werden. Die Leistungsprämie dient der Honorierung kurzfristiger Leistungen qualitativer oder quantitativer Art. Sie bietet sich besonders dann an, wenn zeitgebundene Projekte zu bearbeiten sind oder zusätzliche Aufgaben wahrgenommen werden, dadurch eine vorübergehende Mehrbelastung eintritt und die Mehrbelastung mit einer herausragenden besonderen Leistung verbunden ist.

SuE-Zulage

Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erhalten entsprechend der tarifvertraglichen Regelung eine monatliche Zulage:
Beschäftigte, die in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro; Beschäftigte, die in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro.

Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung entsprechend anteilig. Optional kann diese Zulage zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr).

Arbeitsmarktzulage

Für bestimmte Positionen – parteiverkehrsintensive Bereiche – wird eine Arbeitsmarktzulage für Tarifbeschäftigte gewährt. Diese ist gestaffelt nach den Entgeltgruppen: EG 5 bis EG 8 200 €, EG 9a 150 € sowie EG 9b 100 €.