Zuwanderung ausländischer Fachkräfte
Die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte und zukünftiger Leistungsträger nach Deutschland nimmt einen immer bedeutenderen Stellenwert ein. Beim Landratsamt München erhalten Sie Informationen über die…
Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten und Abstandsflächenübernahmen
Die Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten zugunsten des Freistaats Bayern bei entfallener Grundlage sowie Abstandsflächenübernahmen ist auf Antrag möglich.
Zuschuss für mobile Rampe beantragen
Die barrierefreie Planung von Veranstaltungen ist für Menschen mit Behinderungen wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen. Der…
Zuschuss für Ferienmaßnahmen beantragen
Der Landkreis München finanziert auf Antrag Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen als freiwillige Landkreisleistung.
Zusatzförderung für staatlich geförderte Mietwohnungen
Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter auf Antrag einen monatlichen Zuschuss (Zusatzförderung).
Zeugnis/Genehmigung zur Veräußerung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Die Veräußerung oder Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist in bestimmten Fällen genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Die Genehmigungsfreiheit wird gegebenenfalls durch ein…
Wohnungsbindung im geförderten Wohnungsbau
Das Landratsamt München stellt im Gebiet des Landkreises München die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher. Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um den Sozialen Wohnungsbau.
Wohngeld beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den…
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Zum Landkreis München zählen folgende Gemeinden: 85609 Aschheim, 85653 Aying,…
Wildgehege bis zu einer Gesamtfläche von 10 ha anzeigen
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind dem Veterinäramt anzuzeigen.