Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft und wollen dies auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren zum ersten Mal zum Vekehr zulassen? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Fahrerlaubnis nach Entziehung erneut beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen und muss wieder neu beantragt werden.
Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
Sie sind von der Landeshauptstadt München oder einem anderen Verwaltungsbezirk in den Landkreis München gezogen? Hier erhalten Sie alle Informationen über benötigte Unterlagen sowie der
Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher im Landkreis München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine persönliche
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen, dass Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben
Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben. Hier
Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben. Hier finden Sie