Ausnahme von Verboten der Benutzungssatzung von Erholungsgebieten
In den Erholungsgebieten des Landkreises München regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung,…
Wasserschutzgebiete: Befreiung von einem Gebot oder Verbot
Wenn Sie in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet Maßnahmen durchführen wollen, die nach der Wasserschutzgebietsverordnung eigentlich verboten sind, können Sie mit entsprechender Begründung im…
Schwimmbeckenabwasserbeseitigung
Schwimmbeckenabwasserbeseitigung
Grundsätzlich ist das Schwimmbeckenwasser aufgrund der Nutzung als Abwasser zu werten, § 54 Abs. 1Nr. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG). Für die…
Niederschlagswasserbeseitigung
Wenn Sie das auf bebauten oder befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser gezielt in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine…
Einleitgenehmigung in einen öffentlichen Kanal
Wenn ein Gewerbebetrieb Abwasser in den öffentlichen Kanal einleiten will, wird in bestimmten Fällen eine Einleitgenehmigung nach den Wassergesetzen benötigt.
Abwasserbeseitigung für häusliches Abwasser
Wenn Sie Abwasser in den Untergrund versickern wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Für die Errichtung und den Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen, wie Luftverunreinigungen oder Lärm, hervorzurufen oder in…
Abfallsammlungen und Abfallbeförderungen anzeigen / Beförderungserlaubnis
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme einer Tätigkeit beim Landratsamt München anzuzeigen. Sammler, Beförderer,…
Abfallerzeugernummer
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die 29 Gemeinden und Städte des Landkreises München zuständig. Falls Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich…
Versteigerer-Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Versteigerer-Erlaubnis.

