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Präventionskampagne: Sonne(n) mit Verstand - statt Sonnenbrand

Aktionstage "Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand" mit Infostand und Giveaways an den Badeseen im Landkreis München.  Termine in den Sommerferien entnehmen Sie bitte der Presse.

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Pflegefamilie werden

… ein zweites Zuhause geben? Das Pflegekinder-Team beim Landratsamt München berät…

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Nichtraucherschutz

Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung des Gesundheitsschutzgesetzes für Einrichtungen, die im Landkreis München liegen.

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Mietwohnung - staatlich und landkreisgeförderte

Sie können sich kostenpflichtig für eine staatlich geförderte Wohnung vormerken lassen oder kostenfrei für eine landkreisgeförderte Wohnung registrieren lassen.

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Masernschutzgesetz – Gemeinsam gegen Masern

Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft und soll den Schutz vor Masern in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen sicherstellen. Es verpflichtet alle Personen, die in

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Männerberatung im Landkreis München (MILK)

Die Männerberatung im Landkreis München (MILK) bietet Männern, die Gewalt gegenüber ihren Partnerinnen ausgeübt oder angedroht haben, neben einer fachlichen Beratung auch ein soziales Training an.

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausländerinnen und Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, erhalten Hilfen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder im Krankheitsfall. Seit Juli 2024

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LandkreisPass

Sie können mit dem LandkreisPass die Monatskarte S erwerben. Die Monatskarte S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen

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Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten

Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kintertagesstätte nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.

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Kostenübernahme für Kinderbetreuung durch eine Tagespflegeperson

Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.

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