Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist,
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab
Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende
Neues Kfz-Kennzeichen „MU“ für den Landkreis München - Beantragung von Wunschkennzeichen derzeit noch nicht möglich!
Die Aktivierung der MU-Kennzeichen wird (voraussichtlich) für Ende dieses Jahres avisiert. Bis das neue Kennzeichen jedoch zugeteilt werden kann, sind noch einige Vorbereitungen notwendig. Aktuell können noch keine Wunschkennzeichen mit den Buchstaben "MU" reserviert werden. Entsprechende telefonische oder schriftliche Anfragen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeitet werden.
Sobald eine Wunschkennzeichen-Reservierung möglich ist, informiert das Landratsamt auf dieser Seite sowie per Pressemitteilung und über die Landkreis-Website und soziale Medien. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld!