Zuschuss Verhütungsmittel
Verhütungsmittel wie z. B. Pille, Spirale und Verhütungsstäbchen sind eine kostspielige Angelegenheit. Ab 01.01.2026 bietet das Landratsamt München hier seine Unterstützung an und übernimmt diese
Wasserschutzgebiete: Befreiung von einem Gebot oder Verbot
Wenn Sie in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet Maßnahmen durchführen wollen, die nach der Wasserschutzgebietsverordnung eigentlich verboten sind, können Sie mit entsprechender Begründung im
Vollzeit- und Bereitschaftspflege
Kinder und Jugendliche können aus verschiedensten Gründen zeitweise oder längerfristig auf eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses angewiesen sein. Der Pflegekinderdienst unterstützt und
Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probe- oder Überführungsfahrt innerhalb Deutschlands durchführen? Hierfür können Sie ein Kurzzeitkennzeichen für die Gültigkeit von maximal 6 Tagen
Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
… oder möchten Ihr abgemeldetes altes Fahrzeug wieder zulassen und die…
LandkreisPass
Sie können mit dem LandkreisPass die Monatskarte S erwerben. Die Monatskarte S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen
Spielhallenerlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme. Auch
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher

