Unterbringung psychisch kranker Menschen
Für die Anordnung von Unterbringungen psychisch kranker Personen ist grundsätzlich das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig. Nur in Ausnahmefällen geht die Zuständigkeit auf das Landratsamt
Jugendhilfe in Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendhilfe in Strafverfahren, früher Jugendgerichtshilfe genannt, begleitet und berät Jugendliche und junge Volljährige im Jugendstrafverfahren und vertritt hierbei deren Interessen.
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Lkw- oder Busfahrer, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind, benötigen in der Regel einen Nachweis über die Qualifikation (Grundqualifikation und Weiterbildung) nach dem
Tierschutz: Hitzefalle - Tiere im Auto
Vor allem im Sommer steigen im Auto die Temperaturen rasch an. Hunde und andere Tiere sollten deshalb nicht alleine im Auto zurückgelassen werden. Warum dies so gefährlich ist und was Sie tun können,
Bauen - Akteneinsicht
Sofern die Bauakte im Landratsamt München noch aufbewahrt wird, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Einsicht in diese genommen werden.
Akteneinsicht
Kaminkehrerwesen
Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Beim Landratsamt München erhalten Sie nähere Auskünfte, z. B. zu dem für Sie zuständigen
Bauen - Baugenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung
Flüchtlingsunterbringung - Objektverwaltung
Das Landratsamt München sorgt für eine sozialverträgliche Unterbringung von Flüchtlingen und sucht hierfür nach wie vor neue Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Grundstücke.
Weiterhin kümmert sich die
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet
