Wassersport, Tauchen, Modellboote
Für die Benutzung der Flüsse und Seen im Landkreis München gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, was an und in den Flüssen und Seen des Landkreises München erlaubt und was nicht zulässig ist.
Direktvermarktung von Rohmilch ab Hof melden
Wenn Sie Rohmilch direkt am Hof verkaufen möchten, müssen Sie dies beim Landratsamt München anzeigen.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und
Bibermanagement
Im Landkreis München sind die Naturschutzbehörde und derzeit sechs ehrenamtliche Biberberater Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme rund um das Thema Biber.
Zur Meldung eines toten Bibers
Präventionskampagne: Sonne(n) mit Verstand - statt Sonnenbrand
Aktionstage "Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand" mit Infostand und Giveaways an den Badeseen im Landkreis München. Termine in den Sommerferien entnehmen Sie bitte der Presse.
Erdwärmesonden errichten
Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist anzeigepflichtig. Für die Einbringung von Erdwärmesonden ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Gaststättenerlaubnis
Wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Dies gilt für Schankwirtschaften, aber z. B. auch für
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Übernahme der Bestattungskosten
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher
Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten und Abstandsflächenübernahmen
Die Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten zugunsten des Freistaats Bayern bei entfallener Grundlage sowie Abstandsflächenübernahmen ist auf Antrag möglich.
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher

