Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen
Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie
Aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens und humanitäre Aufenthalte
Der Fachbereich Asyl, Aufenthaltsbeendigung, Integration, Staatsangehörigkeitsrecht betreut Asylbewerber in sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten während des Asylverfahrens.
Nutzen
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt
Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet
Ausschreibungen
… München ist generell die Zentrale Vergabe- und…
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme. Auch
Brauchtums- und Vereinsfeiern
… Hierbei steht Ihnen eine zentrale Ansprechpartnerin im Büro…
Ehrenamtskoordination / Integrationslotse
… Ehrenamtskoordination als zentrale Ansprechperson für den…
Einbürgerung
Mit einem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.
Quick-Check
Nutzen Sie unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus.Bitte
Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis
Um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die Verfügbarkeit von entsprechenden Taxis zu erhöhen, gewährt der Landkreis München

