Interventionsstelle Landkreis München (ILM)
Die Interventionsstelle Landkreis München bietet Hilfe und Unterstützung für Frauen und Kinder, die Opfer von Häuslicher Gewalt sind. Die Beratung erfolgt kostenlos, freiwillig, vertraulich und auf
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher
Heilpraktikererlaubnis (Schritt I)
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von
Spielhallenerlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei
Kindertageseinrichtung - Beantragung einer Betriebserlaubnis
Sie planen eine Kindertageseinrichtung im Landkreis München zu eröffnen, eine bestehende Einrichtung zu verändern oder haben Fragen zu Ihrer aktuellen Betriebserlaubnis?
Online beantragen
Kindertagespflege
Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Der Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt München berät Eltern sowie
Heilberufe anmelden und abmelden
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig oder freiberuflich im Landkreis München ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt München-Land im Landratsamt
Gaststättenerlaubnis
… unserem Quick- Check erhalten Sie schnell und verständlich…
Tierschutz: Schlachtung – Sachkundebescheinigung
Für die berufs- oder gewerbsmäßige Schlachtung oder Tötung von Tieren brauchen Sie eine Sachkundebescheinigung. Hierzu muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
