Versteigerererlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Versteigerererlaubnis.
Versteigerer-Erlaubnis beantragen
Antrag auf
Versand von Führerscheinen
Versand von Führerscheinen
Das Landratsamt München bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei den Versand von Führerscheinen an: Ihr Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen
Versammlungen und Demonstrationen
Versammlungen und Demonstrationen
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist von elementarer Bedeutung für einen demokratisch verfassten Staat. Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
Alle
Versammlung oder Demonstration anzeigen
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel im Landkreis München veranstalten möchten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Landratsamt München anzeigen.
Nutzen Sie
Verpflichtungserklärung zum Aufenthalt für visumspflichtige Besuchende
Wenn Sie Freunde oder Verwandte aus dem Ausland (visumpflichtig) zu einem Besuch nach Deutschland einladen möchten, wird zur Beantragung des Touristenvisums eine Verpflichtungserklärung von Ihnen
Verordnungen & Allgemeinverfügungen
Verordnungen & Allgemeinverfügungen
Naturdenkmalverordnungen
Neben den hier wiedergegebenen Naturdenkmalverordnungen wurden im Landkreis München noch weitere Einzelschöpfungen der Natur durch
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Ob Broschüre, Ratgeber, Bericht oder Amtsblatt – hier finden Sie wichtige Informationen und Veröffentlichungen des Landratsamts München übersichtlich
Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden
Wenn Ihnen Kennzeichen abhanden gekommen sind, z. B. durch Verlust oder Diebstahl, müssen Sie dies sofort bei der Polizei anzeigen und sich dann bei der Zulassungsstelle melden. Die
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel

