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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel

Nachricht  02.04.2026

Amtsblatt 08 / 2026

… Abfallentsorgung im Landkreis MünchenHaushaltssatzung des Zweckverbandes…

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König-Otto-von-Griechenland Museum Ottobrunn

… der sich hier vor den Toren Münchens am 6. Dezember 1832 am Beginn…

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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in

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