Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern
… Gemeinden in Bayern an.
Zentrales Anliegen der AGFK-Bayern…
Arbeitshilfe Kinderschutz für Fachkräfte
… um sie in ihrer zentralen Rolle als Vertrauens-…
Armut im Landkreis München
Sozialausschuss befasst sich mit aktueller Datenanalyse – Gemeindebefragung soll lokale Bedarfe sichtbar machen
Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen
Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie
Aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens und humanitäre Aufenthalte
Der Fachbereich Asyl, Aufenthaltsbeendigung, Integration, Staatsangehörigkeitsrecht betreut Asylbewerber in sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten während des Asylverfahrens.
Nutzen
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt
Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet
Auftakt in Ismaning: Einladung zu den „ENDlich Leben“-Hospiz- und Palliativwochen
Zwei Wochen voller Veranstaltungen rund um Leben, Sterben und Trauer auf dem Programm
Ausschreibungen
… München ist generell die Zentrale Vergabe- und…
Baierbrunn
… - Wolfratshausen führt zentral durch den Ort.
Der…

