Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen
Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt
Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet
Geschäftsbereich 1 - Zentrale Angelegenheiten, Immobilien und Schulen
Herr Rübensaal Geschäftsbereichsleiter Telefon: 089 / 6221-2342 Fax: 089 / 6221 44-2342 Zimmer: MCR B 03.002 E-Mail: RuebensaalW@lra-m.bayern.de Herr Moosbauer Stellvertretender
Hilfsangebote und Spenden für ukrainische Kriegsflüchtlinge
… gestellt und bietet eine zentrale Möglichkeit zur Meldung…
Ukraine: Informationen und Hilfen
… Freiplatzmeldung an die zentrale Aufnahmestelle bei der…
Stromausfall
… bzw. Gemeinde zuständig. Zentrale Themen sind dabei:
…
Stabsstelle 0.2 - Syndicus
… der Organisationseinheit
Zentrale Rechtsberatung für alle…
Daten auf einen Blick: Kommunalatlas geht online
Landkreis München veröffentlicht digitales Planungs- und Analysewerkzeug für Verwaltung und Öffentlichkeit
Umweltmanagement-Maßnahmen
… im eigenen Gebäudebestand zentrale Zielsetzungen. Die Graue…

