Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Der Fachbereich 1.4.4 – Unterbringung von Flüchtlingen am Landratsamt München hilft zusammen mit dem Fachbereich 4.6.2 – Integration und dem Jobcenter bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.
Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Für Fragen rund um die Wohnraumvermittlung steht Ihnen DeegM [at] lra-m.bayern.deFrau Deegtitle="Interner Link, öffnet im selben Fenster." class="link__mail" zur Verfügung.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises München.
Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen. Beim Jobcenter finden Sie auf der Seite Mietobergrenzen für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII die für den Landkreis München als angemessen geltenden Kaltmieten für die Unterkunft. Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:
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Mietangebot für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Java-Version 8 notwendig!