Jugendschöffe werden
Jugendschöffenwahl 2023

Sie haben Interesse daran, als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter über Schuld und Unschuld von angeklagten Jugendlichen und deren Strafmaß zu entscheiden? Dann bewerben Sie sich jetzt als Jugendschöffe im Landkreis München.
Für die Amtszeit 2024 bis 2028 sucht das Landratsamt München interessierte Frauen und Männer, die am Amtsgericht München und Landgericht München als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Was macht ein Jugendschöffe?
Jugendschöffen sich ehrenamtliche Richter und Richterinnen und gehören damit zur Rechtsprechung. Ziel ist es, auch nicht juristisch ausgebildete Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem zu integrieren und von ihrem Rechtsempfinden und Berufs- sowie Lebenserfahrung zu profitieren.
Schöffen verfügen über gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter, mit welchen sie gemeinsam zu einem gerechten Urteil kommen. Damit tragen sie die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung.
Zur Tätigkeit eines Schöffen gehören:
- die Teilnahme an der Hauptverhandlung.
- die Beteiligung an Entscheidungen über die Schuld der Angeklagten.
- die Beteiligung an Entscheidungen über die Rechtsfolgen, d.h. Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafaussetzung zur Bewährung usw.
- die Beteiligung an Entscheidungen innerhalb des Gerichtsprozesses wie Genehmigung von Beweisanträgen oder Verfahrensfragen.
- das Stellen von Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige.
Entscheidungen über Schuld und Rechtsfolgen der Tat bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit, weshalb die Schöffen auch gegen den Vorsitzenden entscheiden können.
Vertiefte Informationen zum Jugendschöffenamt finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Wie läuft der Auswahlprozess der Jugendschöffen ab?
Nach Bewerbungsschluss stellen der Landrat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises München eine sogenannte Vorschlagsliste auf. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten im Zuge dessen Rückmeldung, ob sie in diese Liste aufgenommen wurden. Die Vorschlagsliste wird im Kreisjugendamt München öffentlich ausgelegt und zur Möglichkeit des Einspruchs freigegeben. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht München I in der zweiten Jahreshälfte 2023 schließlich die Haupt- und Ersatzschöffen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die:
- im Landkreis München ihren Wohnsitz haben.
- am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
- die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- nie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden und gegen die kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.
- nicht hauptamtlich in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) oder als Religionsdiener tätig sind.
- über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
- gesundheitlich geeignet sind.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
So können Sie sich bewerben
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung schriftlich bis zum 24.04.2023 beim Jugendamt des Landkreises München einreichen. Schicken Sie hierfür das ausgefüllte Bewerbungsformular an folgende Adresse: jugendschutz@lra-m.bayern.de. Bitte vermerken Sie auf dem Formular für welches Schöffenamt (Jugendschöffen oder Erwachsenenstrafrecht) Sie sich bewerben.
Hinweis
Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Bewerberinnen und Bewerber, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, können davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Landratsamt München
Stabsstelle 2.1.4.0 – Jugendsozialarbeit und Familienbildung
Frau Yildizoglu
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 6221 2265