
Mit Medikamentenhilfe und Brillenhilfe
Sie beziehen staatliche Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?
Dann ist der LandkreisPass genau das Richtige für Sie!
Sie können damit die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie können damit im Gesamtnetz des MVV fahren.
Zum 01.01.2020 wurde mit der neuen Tarifreform ein verbundweit geltendes Sozialticket, die IsarCard S, eingeführt.
Seit Januar 2020 ist ein Monatsticket nur noch mit dem neu ausgestellten LandkreisPass und der dort aufgedruckten siebenstelligen Kontrollnummer erhältlich.
Der Landkreis München, der bereits seit dem 01.04.2014 den LandkreisPass für seine Bürgerinnen und Bürgern eingeführt hat, war verpflichtet ab 01.01.2020 den LandkreisPass an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die neue Tarifstruktur sieht sieben Tarifzonen vor, in denen Sie abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse flexibel wählen können. Die Verkaufspreise und Tarifzonen finden Sie in der unten verlinkten Dienstleistung „LandkreisPass beantragen" unter "Formulare und Merkblätter“.