
Mit Medikamentenhilfe und Brillenhilfe
Sie beziehen staatliche Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)? Oder Sie verfügen über ein geringes Einkommen (max. 20 % über den o.g. staatlichen Sozialleistungen)?
Sie sind ehrenamtlich tätig und deswegen Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München, der Jugendleiterkarte (Juleica) oder leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr?
Dann ist der LandkreisPass genau das Richtige für Sie!
Sie erhalten zahlreiche Vergünstigungen und Preisnachlässe, z. B. können Sie damit die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie können damit bis zum 31.12.2019 im Gesamtnetz des MVV fahren.
Ab dem 01.01.2020 wird mit der neuen Tarifreform ein verbundweit geltendes Sozialticket, die IsarCard S, eingeführt.
Ab Januar 2020 ist ein Monatsticket nur noch mit dem neu ausgestellten LandkreisPass und der dort aufgedruckten siebenstelligen Kontrollnummer erhältlich.
Der Landkreis München, der bereits seit dem 01.04.2014 den LandkreisPass (IsarCard S) für seine Bürgerinnen und Bürgern eingeführt hat, ist verpflichtet ab 01.01.2020 den LandkreisPass an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die zurzeit noch gültigen LandkreiPässe müssen ausgetauscht werden.
Die neue Tarifstruktur sieht sieben Tarifzonen vor, in denen Sie abgestimmte auf Ihre Bedürfnisse flexibel wählen können. Die Verkaufspreise und Tarifzonen finden Sie in der unten verlinkten Dienstleistung „LandkreisPass beantragen" unter "Formulare und Merkblätter“.
Weiterhin erhalten Sie Unterstützung beim Kauf von Medikamenten und der Anschaffung einer Brille. Informationen und eine aktuelle Übersicht über weitere Vergünstigungen und Preisnachlässe finden Sie ebenfalls in der unten stehenden Dienstleistung „LandkreisPass beantragen“.