Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine / Інформація для біженців з України
Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Es wird empfohlen, zu allen persönlichen Terminen eine FFP2-Maske zu tragen.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Viele Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Mit Inkrafttreten der neuen AV Isolation am 13. April 2022 entfällt jegliche Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen. Sollten Sie eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes erhalten haben und sich aktuell noch in Quarantäne befinden, ist diese mit sofortiger Wirkung beendet.
Was tun bei positivem Corona-Test?
- Liegt Ihnen ein positives PCR-Testergebnis vor, müssen Sie sich umgehend in häusliche Isolation begeben.
- Das Gesundheitsamt wird vom Labor über dieses Testergebnis informiert und spricht Sie aktiv an.
- Bitte vermeiden Sie telefonische Rückfragen, weil dies die Arbeit der Kontaktermittler zusätzlich verzögert.
Informationen zum richtigen Verhalten und gesundheitliche Ratschläge finden Sie unter Coronavirus sowie unter www.lgl.bayern.de.