Prüfberichte über stationäre Einrichtungen
Prüfberichte
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung, nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen, von der FQA überprüft wurde.
Gemäß Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG hat die FQA die Berichte über die in stationären Einrichtungen durchgeführten wiederkehrenden oder anlassbezogenen Prüfungen zu veröffentlichen. Alle ab dem 05.04.2011 gefertigten Prüfberichte werden für den Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaige Gegendarstellungen der Träger der Einrichtungen.