Auto und KFZ
Aus Infektionsschutzgründen ist die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde derzeit nicht ohne Voranmeldung möglich.
Folgende Optionen stehen Ihnen zur Abwicklung Ihrer Anliegen zur Verfügung:
- Nutzen Sie unsere Online-Zulassungsbehörde. Seit dem 08.04.2020 ist dies auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich.
- Alle gängigen Zulassungsverfahren können auch bequem per Post beantragt werden. Beachten Sie hierzu unser Antragsformular.
- Die Antragstellung ist weiterhin in vollem Umfang über Zulassungsdienste möglich.
- Für dringliche Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren. Nutzen Sie hierzu bitte ausschließlich unsere Online-Terminvereinbarung.
Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.
Die Bearbeitung von Vorgängen aus der erweiterten Zuständigkeit kann derzeit leider nicht erfolgen - bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes München in der Außenstelle Grasbrunn-Neukeferloh umfasst Aufgaben wie beispielsweise die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen und die Ausstellung von Kurzzeit-, Ausfuhr-, Saison-, Oldtimer- und Wechselkennzeichen. Bitte beachten Sie auch, dass technische Änderungen am Fahrzeug sowie Adressänderung des Halters anzugeben sind.
Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn
Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Homepage der Landeshauptstadt München.
Tipps und Formulare
Dienstleistungen Auto und KFZ
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
- Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
- Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
- Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
- Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeugexport beantragen
- Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen
- Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
- Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
- Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator mitteilen
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Wechsel der Versicherung melden
- Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden
- Verwendung zur Vermietung für Selbstfahrer melden
- Umweltplakette
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Rotes Händlerkennzeichen beantragen
- Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Oldtimerkennzeichen - Registrierung und Löschung von weiteren Fahrzeugen beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
Meistgesuchte Dienstleistungen aus diesem Themenbereich
- Kennzeichen online reservieren
- Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
- Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
- Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
- Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden