Corona-Hinweis
Aus Infektionsschutzgründen ist die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde derzeit nicht ohne Voranmeldung möglich.
Folgende Optionen stehen Ihnen zur Abwicklung Ihrer Anliegen zur Verfügung:
- Nutzen Sie unsere Online-Zulassungsbehörde. Seit dem 08.04.2020 ist dies auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich.
- Alle gängigen Zulassungsverfahren können auch bequem per Post beantragt werden. Beachten Sie hierzu unser Antragsformular.
- Die Antragstellung ist weiterhin in vollem Umfang über Zulassungsdienste möglich.
- Für dringliche Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren. Nutzen Sie hierzu bitte ausschließlich unsere Online-Terminvereinbarung.
Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.
Die Bearbeitung von Vorgängen aus der erweiterten Zuständigkeit kann derzeit leider nicht erfolgen - bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Zulassungsstelle.
SEPA - Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Seit 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die vormalige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.
Beim SEPA-Lastschriftmandat (= SEPA-Kombimandat) ist folgendes zu beachten:
- Das SEPA-Lastschriftmandat muss immer im Original vorgelegt oder vom Antragsteller vor Ort ausgefüllt werden. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes ist nicht zulässig.
- Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben. Dies ist auch notwendig, wenn der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind.
- In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eingetragen werden.
- Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier und bei den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen der jeweiligen Zulassungsvorgänge.
Neue Formulare, gültig seit 01.02.2014
Kontakt
Fachbereich 3.3.4
Kfz-Zulassungsstelle
E-Mail: Kfz-Zulassungsstelle
Telefon: 089 / 6221 - 3140, -3183 oder -3000