Notstandsbeihilfe für Hochwasserbetroffene
Auch im Landkreis München sind Wohnungen und Häuser durch das Hochwasser zu Schaden gekommen.
Bis zum 30.09.2024 hatte die Bayerische Staatsregierung für Betroffene zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt.
Die Frist zur Geltendmachung ist nun abgelaufen. Bis zum 31.10.2024 kann noch ein Antrag auf Notstandsbeihilfe gestellt werden.
Privathaushalte können in besonderen Einzelfällen auch eine Notstandsbeihilfe aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen in individueller Höhe erhalten.
FAQ - Das Wichtigste in Kürze:
Diese FAQ dienen der ersten Orientierung. Im Zweifel gelten ausschließlich die dort genannten Richtlinien.
Der Freistaat Bayern gewährt Privatpersonen einen
- Zuschuss für Schäden Haushalt/Hausrat; und/oder
- Zuschuss für Ölschaden an Gebäuden.
Einzig maßgebende Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Zudem gewährt der Freistaat Bayern Privatpersonen in besonders schweren Fällen Notstandsbeihilfen aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen. Rechtsgrundlage hierfür ist die „Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse"(Härtefondsrichtlinie – HFR) des des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) vom 11. März 2020
Diese FAQ dienen nur der ersten Orientierung. Im Zweifel gilt ausschließlich die jeweils genannte Richtlinie.
Notstandsbeihilfe
Privatpersonen erhalten die nötigen Unterlagen beim Landratsamt München unter soforthilfe-lkm [at] LRA-M.Bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Unternehmen und Selbstständige können Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beantragen. Geschädigte können sich per E-Mail unter hochwasser [at] reg-ob.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" an die Regierung von Oberbayern wenden.
Über die Notstandsbeihilfe werden:
- Schäden an Haushalts- oder Hausratgegenständen; und/oder
- Ölschäden an Gebäuden
im Landkreis München finanziell bezuschusst.
Dies jedoch nur, wenn durch diese Schäden die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist.
Dies gilt für alle Schäden, die durch das Hochwasserereignis im Zeitraum 31.5.2024 bis 11.6.2024 entstanden sind.
Notstandsbeihilfe
Die Höhe der Notstandsbeihilfe ist individuell.
Wenn Sie zusätzlich Notstandsbeihilfe beantragen möchten, fordern Sie bitte die Unterlagen
- per E-Mail an soforthilfe-lkm [at] LRA-M.Bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder
- per Post an Landratsamt München, Soforthilfe Hochwasser 2024, Mariahilfplatz 17, 81541 München
an.
Die Anträge auf Notstandsbeihilfe bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen.
Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Anträge werden durch das Landratsamt München geprüft. Nach positiver Prüfung erlässt das Landratsamt einen Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus. Bei negativer Prüfung wird eine Förderung abgelehnt.
Das Landratsamt München prüft nach Bewilligung stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht, ob aufgrund von Versicherungsleistungen eine Überkompensation entstanden ist.
Hierfür kann das Landratsamt München ergänzende Unterlagen, etwa Kontoauszüge, Schadensaufstellung oder Kaufbelege beim Zuwendungsempfänger anfordern.
Ihr Kontakt zum Team Soforthilfe Hochwasser
Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, die auf dieser Seite noch nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Team Soforthilfe Hochwasser.
Hotline Soforthilfe Hochwasser: 089/6221-5224