Feuerbeschau im Landkreis München
Am 1. Juli 1999 trat die Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige FBV vom 12. Dezember 1980.
Das Landratsamt München hat die wesentlichen Änderungen zusammengestellt, gibt Hinweise zur Ausbildung eines Feuerbeschauers und stellt Ihnen beispielhaft ein Konzept zur weiteren Durchführung der Feuerbeschau in den Gemeinden vor.
Erschienen in "Kommunal Praxis"
- Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) (PDF)
- Die neue Verordnung über die Feuerbeschau (PDF)
erschienen in "Kommunal Praxis" 22. Jahrgang - Juni 2000 - Nr. 6
- Fragen und Antworten zur neuen Feuerbeschauverordnung (PDF)
erschienen in "Kommunal Praxis" 23. Jahrgang - Januar 2001 - Nr. 1
- IMS des Staatsministeriums des Innern zur Feuerbeschau (PDF)
vom 14.05.2007
- Muster einer Prüfliste für Gebäude (PDF)
- Forderung von Feuerwehreinsatzplänen (PDF)
Kurse für in der Feuerbeschau tätige Personen
Kurse bietet u. a. die Bayerische Verwaltungsschule an:
Kontakt
Bayerische Verwaltungsschule
Abteilung Fortbildung und Pädagogik
Ridlerstraße 75
80339 München
Telefon: 089 / 540 57 - 540
Telefax: 089 / 540 57 - 699
E-Mail: info@bayvs.de
BVS im Internet: http://www.bvs.de