Internationale Fachkräfte

Den demographischen Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel bekommen schon heute viele Unternehmen in der Region zu spüren. Eine wesentliche und vielversprechende Strategie, die offenen Stellen und Ausbildungsplätze adäquat zu besetzen, stellt die Rekrutierung von Mitarbeitenden aus dem Ausland dar. Dabei gehen die Potentiale, über die internationale Fachkräfte verfügen, weit über die reine Gewinnung von Arbeitskraft hinaus – so können sie zu einem positiveren Unternehmensimage ebenso beitragen wie zur Erschließung neuer Märkte, bringen neue Perspektiven in Ihr Unternehmen und sind so Motor für die Entwicklung innovativer Ideen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Diese Chancen der Fachkräftezuwanderung wurden durch die Bundesregierung erkannt und mündeten in dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist. Seither ist die Zuwanderung aus nichteuropäischen Drittstaaten für beruflich qualifizierte Fachkräfte aller Branchen geöffnet. Unternehmen müssen nicht mehr nachweisen, dass keine geeigneten Deutschen oder EU-Ausländer für die jeweilige Stelle zur Verfügung stehen.

Weitere Neuerung sind die Einreise auch zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche, die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde auf Bundesebene sowie die Möglichkeit für Unternehmen, in Vollmacht der Fachkräfte agieren zu können.

Weiterhin notwendig ist der Nachweis eines Abschlusses nach deutschen Qualifikationsstandards im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens.

Hinweise zum Anerkennungsverfahren aus der Praxis

  • Unabhängig vom Erfolg des Verfahrens fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 411 Euro an.
  • Arbeitgebende sollten sich vorab unbedingt von der einschlägigen Anerkennungsstelle beraten lassen, ob eine Anerkennung des Berufsabschlusses zu erwarten ist.
  • Geschäftsführer*innen können per Vollmacht (Personaler*in per Untervollmacht) die Anerkennung für die Fachkraft beantragen.
  • Das Original des Anerkennungsbescheids muss postalisch an den*die Bewerber*in und von dort zur jeweiligen deutschen Botschaft geleitet werden.
  • Die Fristen laufen erst ab Vollständigkeit der zu prüfenden Unterlagen (z.B. lückenloser Lebenslauf).
  • Unter mehreren Voraussetzungen ist (nach AufenthG §16d) auch eine Aufenthaltserlaubnis und dann ein Anerkennungsverfahren vor Ort möglich.
  • Die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Ehepartner*innen und Kinder über 16 Jahren erfordert den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

In der Praxis zeigt sich: Es handelt sich um ein beschleunigtes, aber nicht zwingend um ein schnelles Verfahren. Unternehmen können durch Beachtung der oben genannten Punkte jedoch maßgeblich zu einer optimalen Abwicklung beitragen.

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Informationsveranstaltung des Landratsamts – Fachkräfteforum 2021

Die vom bayerischen Landkreistag, MigraNet IQ Netzwerk Bayern und der Bayerischen Gemeindezeitung mit Unterstützung des Bayerischen Integrationsministeriums in die Wege geleitete Reihe „Bayerisches Fachkräfteforum“ wurde im Februar 2021 auch von den Landkreisen München und Starnberg veranstaltet. Unternehmen und Wirtschaftsakteure wurden über das Gesetz informiert und in Ihren Bemühungen unterstützt, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben und einzustellen. Hierfür wurden auch Beispiele aus der Praxis, die rechtlichen Voraussetzungen und die Fördermöglichkeiten vorgestellt und in Breakout-Sessions mit Expert*innen diskutiert.

Weitere Informationen und Beratungsangebote

Zur Zuwanderung ausländischer Fachkräfte beraten Sie die Expert*innen des Fachbereichs Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht gerne.

Die Bundesregierung bietet auf der mehrsprachigen Website www.make-it-in-germany.de schnelle und umfangreiche Orientierung für Arbeitgebende sowie internationale Fachkräfte.

Bei allen Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen hilft Ihnen das Informationsportal der Bundesregierung. Auch das IQ-Netzwerk MigraNet leistet seit 2005 einen essentiellen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern und bietet Unternehmen wie auch Fachkräften Beratung und Trainings an.

Die Unterstützungsangebote des Kompetenzzentrums Fachkräfte (KOFA) richten sich speziell an Unternehmen und reichen von Daten und Fakten über best practices bis hin zu kostenfreien Podcasts und Webinaren: zur Themensammlung Internationale Fachkräfte.