LandkreisPass
Mit dem LandkreisPass können Sie die IsarCard S vom Münchner MVV vergünstigt erwerben.
Was ist der LandkreisPass?
Mit dem LandkreisPass München besteht die Möglichkeit die IsarCard S – Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel des MVV zu einem vergünstigten Preis zu erwerben.
Bei der IsarCard S kann wie bei den Isarcard Zeitkarten aus den verschiedenen Tarifzonen mit 13 Verkaufspreisen ausgewählt werden und die personenbezogene Monatskarte berechtigt Sie zu beliebigen Fahrten innerhalb der ausgewählten Tarifzonen. Die Tarifzonen können Sie unter „Formulare und Merkblätter“ einsehen. Die Verkaufspreise stehen unter "Externe Links" zur Verfügung.
Wochenkarten, Einzelfahrkarten oder Tagestickets sind nicht erhältlich. Die IsarCard S ist nicht übertragbar, es erfolgt keine Rücknahme, Erstattung oder Umtausch.
Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Die IsarCard S - Landkreis München ist werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr leider nicht nutzbar. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entfällt diese Sperrzeit.
Kinder unter 6 Jahren fahren immer zum Nulltarif mit, Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei Kinder.
Die IsarCard S - Landkreis München gilt nur in Verbindung mit dem LandkreisPass. Kann der LandkreisPass nicht vorgezeigt werden, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro nach dem MVV-Gemeinschaftstarif zu entrichten.
Der Landkreis München hat den LandkreisPass als freiwillige Leistung zum 01.04.2014 eingeführt.
Wer kann den LandkreisPass beantragen?
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und
- Bürgergeld nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder
- Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder
- Personen, die nachweisen können, über ein Einkommen von nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der o.g. staatlichen Hilfen zu verfügen. Außerdem darf die Vermögensfreigrenze nicht überschritten sein (Vermögensfreibetrag beträgt pro Lebensjahr 150 €) oder
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten,
- Inhaber der Jugendleiter/innen Card sind oder
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München sind.
Wichtige Neuerung
Ab dem 01.06.2024 sind nur noch die im MVV verbundweit berechtigten Personenkreise anspruchsberechtigt auf den LandkreisPass:
Anspruchsberechtigt sind zukünftig demnach nur noch Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und
- Bürgergeld nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder
- Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
LandkreisPässe für den erweiterten Personenkreis (20%-Fälle und Ehrenamtliche) werden dementsprechend nur noch bis 31.05.2024 ausgestellt. Alle im Umlauf befindlichen LandkreisPässe für den sogenannten erweiterten Personenkreis (20%-Fälle und Ehrenamtliche) verlieren zum 01.06.2024 ihre Gültigkeit.
Wie beantragen Sie den LandkreisPass?
Sie können den LandkreisPass online und persönlich im Landratsamt München beantragen.
Zum Nachweis der Berechtigung für den LandkreisPass aufgrund geringen Einkommens (Einkommen von nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der o.g. staatlichen Hilfen) verwenden Sie bitte den Online-Antrag "Formular B".
Für alle übrigen Berechtigtengruppen gilt der Online-Antrag "Formular A".
Gültigkeitsdauer des LandkreisPasses
Der LandkreisPass ist grundsätzlich sechs Monate gültig.
Abweichend hiervon beträgt die Gültigkeitsdauer 12 Monate, wenn der Berechtigte:
- einen Bundesfreiwilligendienst oder
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München ist oder
- Inhaber der Jugendleiter/in-Card ist oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII bezieht.
LandkreisPässe für den erweiterten Personenkreis (20%-Fälle, Ehrenamtliche und Inhaber der Juleica) werden nur noch bis 31.05.2024 ausgestellt.
Alle im Umlauf befindlichen LandkreisPässe für den sogenannten erweiterten Personenkreis (20%-Fälle, Ehrenamtliche und Inhaber der Juleica) verlieren zum 01.06.2024 ihre Gültigkeit.
Was muss ich tun, um die IsarCard S Landkreis München zu bekommen?
Auf dem LandkreisPass ist eine fünfstellige Kontrollnummer angegeben, die Sie beim Kauf der Monatskarte dem Verkäufer mitteilen oder am Automaten eingeben.
Für die Beantragung des LandkreisPasses entstehen keine Kosten.
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1700 |
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Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | landkreispass [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.04.2024. aktualisiert.