Landratsamt München

Im Landratsamt München bearbeiten über 1.700 Mitarbeiter in vier Geschäftsbereichen tagtäglich die verschiedensten Bürgeranliegen und Themen. Das können beispielsweise auf das Kreisgebiet beschränkte Aufgaben sein, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinausgehen, oder auch Aufgaben, die das Landratsamt im Auftrag des Staates übernimmt.

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Das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Das Landratsamt erfüllt somit eine Doppelrolle. Dies ist in der Bayerischen Verfassung sowie in der Landkreisordnung geregelt. Zum einen ist das Landratsamt eine untere staatliche Verwaltungsbehörde. Zu den "staatlichen Aufgaben" zählen Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Baurecht, Gaststätten- und Gewerberecht, Gesundheitsvorsorge, Immissions- und Naturschutz, Jagd- und Fischereirecht, Kraftfahrzeugzulassung, Veterinärwesen oder Katastrophenschutz. Den Bereich der staatlichen Aufgaben verantwortet allein der Landrat. Es gilt die staatliche Verwaltungshierarchie. Dies bedeutet, das Landratsamt - mit dem Landrat an der Spitze - ist an die Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden (Regierung von Oberbayern und Ministerien) gebunden.

Das Landratsamt als kommunale Selbstverwaltungsbehörde

Zum anderen ist das Landratsamt eine kommunale Selbstverwaltungsbehörde mit vielen eigenen sowie einigen vom Staat per Gesetz übertragenen Aufgaben. Zu letzteren zählt beispielsweise die Auszahlung der sozialen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Zu den eigenen Aufgaben gehören vorrangig die "Pflichtaufgaben", wie etwa die Jugend- und Sozialhilfe, der Bau und Unterhalt von Kreisstraßen oder der Bau weiterführender Schulen. Ist die Pflicht erfüllt, folgt die Kür. Gemeint sind damit die sogenannten "freiwilligen Aufgaben", die der Landkreis nach eigenem Ermessen erfüllen kann - hierzu zählen zum Beispiel der ÖPNV oder die Bereiche Sport und Kultur. Diese Aufgaben des eigenen Wirkungskreises liegen in der Verantwortung des Kreistags, dem der Landrat vorsitzt.

Der Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung aller Kreisbürger und wird - ebenso wie der Landrat - in der Regel alle sechs Jahre gewählt. Am 11.05.2020 nahm der neu gewählte Kreistag seine Arbeit auf. Die nächsten Wahlen für den Landkreis München stehen regulär im Jahr 2026 an.

Um die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, entsenden die politischen Fraktionen des Kreistags entsprechend ihrer Mandate Kreisräte in die einzelnen Fachausschüsse. Kreis-, Jugendhilfe- und Rechnungsprüfungsausschuss sind dabei vorgeschrieben. Es liegt jedoch im Ermessensspielraum des Kreistags zusätzliche Ausschüsse zu bilden. Im Landkreis München gibt es sieben weitere.