Kfz-Zulassung
Zulassungsstelle am 16. September 2026 geschlossen
Die KFZ-Zulassungsstelle in Grasbrunn bleibt am Mittwoch, den 16. September 2026, aufgrund eines Betriebsausflugs geschlossen. Für diesen Tag können keine Termine vereinbart werden und auch spontane Besuche ohne Termin sind nicht möglich.
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes München in der Außenstelle Grasbrunn-Neukeferloh umfasst Aufgaben wie beispielsweise die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen und die Ausstellung von Kurzzeit-, Ausfuhr-, Saison-, Oldtimer- und Wechselkennzeichen.
Zuständigkeit nur für den Landkreis München
Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Webseite der Stadt München.
Formulare
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- ZULA-Tipps: Komplette Unterlagen ersparen unnötige Wartezeiten (PDF, nicht barrierefrei)
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Dienstleistungen
Kauf (Inland) / Wiederzulassung / Halterwechsel
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
- Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
- Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
Import / Export / Überführung
Zuzug / Umzug
Eintragung / Änderung / Berichtigung
- Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen
- Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
- Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
- Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator mitteilen
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge - Versicherungswechsel
- Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden
- Verwendung zur Vermietung für Selbstfahrer melden
- Umweltplakette

