Bekanntmachung wasserrechtlicher Verfahren

Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Landratsamt München führt eine Vielzahl von Verfahren durch, für die, nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der vom Träger des Vorhabens eingereichten Unterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist in der Regel vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt in der Regel bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt.

Auslegungszeiten und -orte, sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht. Bei den Gemeinden genügt meist die ortsübliche Bekanntmachung.

Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind - ebenso wie die ausgelegten Papierunterlagen - für das Verfahren verbindlich. Bitte beachten Sie insbesondere, dass rechtswirksame Einwendungen weiterhin nicht per E-Mail erhoben werden können.

Als zusätzlichen Service stellen wir Ihnen an dieser Stelle die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhen und Gelegenheit geben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume einzusehen. Die Unterlagen stehen im Regelfall mindestens für die Dauer der Auslegung auf dieser Plattform zur Verfügung. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt nur, sofern die Unterlagen in brauchbarer Form zur Verfügung stehen und soweit nicht Datenschutzbelange entgegenstehen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 27a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes.

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