Begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits mit 17 Jahren erworben werden. Damit dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen.
Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 16 1/2 Jahre alt sein
- eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter haben
- mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 30 Jahre alt,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B,
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen
Was gibt es sonst zu beachten?
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichen Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die (rosa) Prüfungsbescheinigung.
- Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
- Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle (ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich).
Beachten Sie bitte, dass das Landratsamt München den Direktversand Ihres EU-Kartenführerscheins anbietet. Die Bundesdruckerei sendet, sofern beantragt, den Führerschein nach Erreichen des 18. Lebensjahres direkt zu Ihnen nach Hause. Eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle zur Aushändigung würde dadurch entfallen.
Wie lange kann ich mit einer BF17-Fahrberechtigung fahren?
Mit der BF17-Fahrberechtigung dürfen Sie auch noch 3 Monate nach Ihrem 18 Geburtstag im Inland weiterhin Kraftfahrzeuge führen. Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie grundsätzlich auch mit der BF17-Fahrberechtigung ohne Begleitpersonen Kraftfahrzeuge im Inland führen.
Das Ablaufdatum Ihrer BF17-Fahrberechtigung finden Sie wie unten aufgezeigt auf Ihrer BF17-Fahrberechtigung kurz nach Ihrer Unterschrift.
Muster:
Auf der Prüfbescheinigung "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" unterhalb von
Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhaber
Die Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum (Datum) gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig.
Fahrberechtigung B197:
Mit in Kraft treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
Das Formular "Begleitendes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" muss bei der persönlichen Antragstellung ausgefüllt vorgelegt werden.
Bei persönlicher Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] müssen Antragsteller in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.
Daher ist grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder
- Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Zusätzlich sind für die Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17" vorzulegen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Kopie des Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- aktuelle "Karteikartenabschrift" (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Fahrberechtigung B197
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die nachstehenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall, also die alleinige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B:
- Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 40,60 Euro
- Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 38,80 Euro (nur falls die Klasse A1 bereits vorhanden ist)
- Überprüfung der Begleitpersonen: 11,00 Euro je Begleitperson
- Ausstellen einer Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
- zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
- zuzüglich Gebühren für Direktversand von 5,25 Euro, sofern gewünscht
- zuzüglich 28,60 Euro für die Eintragung der Berechtigung B 197
In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres bereits enthalten.
Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 3,30 Euro für die Abfrage des Fahreignungsregisters (beim Kraftfahrt-Bundesamt).
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 10 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. per Post oder über die Gemeinde)
- ca. 4 - 6 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Sie können die Antragstellung jedoch auch über ihre Wohnsitzgemeinde oder die Fahrschule persönlich vornehmen. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen (die Abholung entfällt bei Beantragung des Direktversands).
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Sofern Sie bereits einen EU-Kartenführerschein in der Vergangenheit erhalten haben (beispielsweise beim Erwerb der Klasse A1 mit 16 Jahren) muss dieser ebenfalls abgegeben werden. Ohne Abgabe kann keine Aushändigung stattfinden!
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (kein Online-Antrag)
- Begleitetes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (kein Online-Antrag)
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Flyer: Präventionskampagne Alkohol, Drogen, Straftaten beim Fahren (PDF, nicht barrierefrei)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.10.2024. aktualisiert.