Deininger Weiher (Gleißental-Weiher)

Standort

Am Deininger Weiher 4 (Gaststätte)
82064 Großdingharting-Straßlach

Der natürliche Moorsee liegt eingebettet in einer reizvollen Landschaft, dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches Gleißental der Gemeinden Dingharting und Oberbiberg". Der See befindet sich in Privatbesitz. In den Jahren 1976/77 wurde er vom Erholungsflächenverein entschlammt und angepachtet.

An den See schließt sich ein Schilfgürtel und ein Moorgebiet an, beide dürfen nicht betreten werden. Um das Moor zu schützen, ist es mit einem Zaun umgeben. Das Moor gibt dem Wasser des Weihers auch seine braune Farbe.
Vom Deininger Weiher aus erschließen sich viele Wandermöglichkeiten.

Größe des Erholungsgebietes

88.000 m², davon sind 27.000 m² Wasserfläche und 4.000 m² Liegewiese. Der See hat eine ausgebaute Uferlänge von 1.200 Metern und eine Wassertiefe von ca. 2,00 Metern. Er besitzt einen natürlichen Wasserzulauf und Ablauf. Im Erholungsgebiet ist Grillen und offenes Feuer verboten. Im Winter ist das Betreten der Eisfläche auf der hinteren Hälfte des Sees generell verboten.

Einrichtungen

  • Gaststätte mit Biergarten, ganzjährig geöffnet
  • Toilettenanlage auf der Nordseite mit Außendusche
  • Liegewiesen auf der Süd- und Nordseite
  • Parkplatz (P1) vor der Gaststätte mit ca. 160 Stellplätzen, davon drei für Behinderte, Parkplatz (P2) auf der gegenüberliegenden Seite im Wald mit ca. 45 Stellplätzen (ohne Parkgebühr)

Ergebnisse der Badegewässerqualität

Ergebnisse der Wasserqualität für den Deininger Weiher
Datum Wassertemperatur Escherichia coli - Anzahl in 100 ml Enterokokken - Anzahl in 100 ml Bewertung
15.05.2023 15,4 Grad 158 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
05.06.2023 17,9 Grad 43 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
03.07.2023 19,6 Grad 21 87 bakteriologisch nicht zu beanstanden
31.07.2023 18,6 Grad 10 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
28.08.2023 19,4 Grad 65 134 bakteriologisch nicht zu beanstanden

Hinweis zur Badegewässerqualität

Unabhängig von der einwandfreien Badegewässerqualität kann das Badevergnügen durch einen von Parasiten („Zerkarien“) verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig.

Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots

  • Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
  • Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
  • Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)