Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Als Sicherheitsbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dies geschieht in erster Linie durch den Vollzug von Rechtsvorschriften aber auch durch tatsächliche Maßnahmen. Der Aufgabenbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die durch mehrere Fachbereiche im Landratsamt vollzogen werden.

Der Fachbereich 4.21 ist in diesem Zusammenhang unter anderem für folgende Rechtsgebiete zuständig:

  • allgemeines Sicherheitsrecht (LStVG)
  • Jagd und Fischerei
  • Bayerisches Feuerwehrgesetz und bay. Katastrophenschutzgesetz
  • Versammlungsrecht
  • Waffenrecht, Sprengstoffrecht

Im Themenbereich Feuerwehr arbeitet der Fachbereich 4.2.1 eng mit der Kreisbrandinspektion zusammen.

Der Landkreis unterhält in Haar ein Katastrophenschutzzentrum, finanziert Fahrzeuge und Geräte (vor allem des ABC-Zuges München Land) und betreibt eine Feuerwehreinsatzzentrale.
Für erste Hilfemaßnahmen bei Herz-Kreislauf-Stillstand wurden zahlreiche leicht zu bedienende Defibrillatoren im öffentlichen Raum installiert. Unter „Katastrophenschutz und Feuerwehr“ finden Sie eine Auflistung der genauen Standorte und eine Erklärung darüber, was im Ernstfall zu tun ist.

Der Landkreis ist Mitglied im Rettungszweckverband München.