Amtsblatt 47 / 2025
Inhalt:
- Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistags und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen
und Bürger (Entschädigungssatzung)
- Dateien:
- Amtsblatt 47 / 2025, 543 KB

Inhalt:
Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, schließt das Landratsamt einschließlich aller Außenstellen bereits um 12 Uhr. Der Publikumsverkehr endet zu diesem Zeitpunkt an allen Standorten. Die Dienststellen sind ab Mittwoch, 18. Februar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
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