Jobcenter

Sie sind neu beim Jobcenter oder möchten Unterlagen abgeben?

Sie können jederzeit Unterlagen (bitte nur in Kopie) per E-Mail / Fax, über den Postweg sowie durch den Einwurf in den zentralen Briefkasten des Landratsamts München einreichen.

Bitte beachten Sie: Das Jobcenter hat die elektronische Akte eingeführt. Für Sie bedeutet das: Bitte keine Original-Dokumente mehr abgeben! Nur Kopien.

Dienstleistungen

Arbeitgeberservice - Stellenangebote online melden

Als Arbeitgeber können Sie den Arbeitgeberservice des Landratsamts München nutzen, um geeignetes Personal zu finden.

Grundsicherungsgeld

Das Grundsicherungsgeld umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren,  die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Eingliederung in Arbeit, Aus- und Fortbildung

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen bietet Ihnen das Jobcenter eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Qualifizierung und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB-II-Leistungen) einfach erklärt

In unserem Erklärvideo zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB-II-Leistungen) bekommen Sie einen Überblick, wie Sie das Jobcenter unterstützen kann.

Öffnungszeiten der Infothek und des Jobcenters

Montag 08:00–12:00 Uhr
Dienstag 08:00–12:00 Uhr
Mittwoch 08:00–12:00 Uhr
Donnerstag 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 08:00–12:00 Uhr

Hinweis: Für die Arbeitsvermittlung von Personen, die keine Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, ist weiterhin die Agentur für Arbeit München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München, zuständig.

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