Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuständige Stelle / Geltungsbereich

Der Gesetzgeber hat in der BITV die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt. Die BITV basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Der Landkreis München legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot des Landkreises München , nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Unser Ziel ist es, die Webseite für unterschiedliche, auch mobile Geräte barrierefrei nutzbar zu gestalten.


Geltendes Gesetz

Der Landkreis München orientiert sich an folgenden Bestimmungen:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aktuell ist diese Webseite mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weitestgehend vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt verwendbar? Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind möglicherweise nicht barrierefrei.


Barrieren melden

Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen über das Kontaktformular Barrierefreiheit mit.


Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Die Schlichtungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.08.2020 erstellt und zuletzt am 31.01.2026 aktualisiert.