Kfz-Zulassung
Neues Kfz-Kennzeichen „MU“ für den Landkreis München - Beantragung von Wunschkennzeichen derzeit noch nicht möglich!
Die Aktivierung der MU-Kennzeichen wird (voraussichtlich) für Ende dieses Jahres avisiert. Bis das neue Kennzeichen jedoch zugeteilt werden kann, sind noch einige Vorbereitungen notwendig. Aktuell können noch keine Wunschkennzeichen mit den Buchstaben "MU" reserviert werden. Entsprechende telefonische oder schriftliche Anfragen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeitet werden.
Sobald eine Wunschkennzeichen-Reservierung möglich ist, informiert das Landratsamt auf dieser Seite sowie per Pressemitteilung und über die Landkreis-Website und soziale Medien. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld!
Mehr lesen Sie in unserer Pressemitteilung: Neues Kfz-Kennzeichen „MU“ für den Landkreis München
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes München in der Außenstelle Grasbrunn-Neukeferloh umfasst Aufgaben wie beispielsweise die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen und die Ausstellung von Kurzzeit-, Ausfuhr-, Saison-, Oldtimer- und Wechselkennzeichen.
Zuständigkeit nur für den Landkreis München
Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Webseite der Stadt München.
Formulare
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- ZULA-Tipps: Komplette Unterlagen ersparen unnötige Wartezeiten (PDF, nicht barrierefrei)
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Dienstleistungen
Kauf (Inland) / Wiederzulassung / Halterwechsel
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
- Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
- Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
Import / Export / Überführung
- Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
- Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
- Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeugexport beantragen
Zuzug / Umzug
Eintragung / Änderung / Berichtigung
- Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen
- Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
- Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
- Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator mitteilen
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge - Versicherungswechsel
- Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden
- Verwendung zur Vermietung für Selbstfahrer melden
- Umweltplakette
Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
Verlust / Diebstahl
Kennzeichen
- Kennzeichen reservieren
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Rotes Händlerkennzeichen beantragen
- Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Oldtimerkennzeichen - Registrierung und Löschung von weiteren Fahrzeugen beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen