Umweltleitlinien

Grundlage und somit der erste Schritt in dem Gesamtsystem "Öko-Audit" ist die Erarbeitung einer "Umweltpolitik", die im öffentlichen Bereich mit "Umweltleitlinien" umschrieben wird. Diese Leitlinien beschreiben die umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsansätze des Landratsamts München. Eine wesentliche Funktion der Umweltleitlinien ist die Auseinandersetzung über den Stellenwert von umweltbezogenen Zielvorstellungen in der Verwaltung. Sie haben einen langfristigen, programmatischen Charakter und werden nur geändert, wenn sich wesentliche Voraussetzungen im Landratsamt ändern oder sie sich als unzureichend erwiesen haben. Der Schutz der Umwelt beinhaltet immer auch den Klimaschutz und notwendige Maßnahmen zur Anpassung an die vom Menschen verursachten Klimaveränderungen.

Umweltleitlinien des Landratsamts München

Nicht nur Gesetze und Verordnungen verpflichten auch das Landratsamt München zum schonenden und sparsamen Umgang mit Naturgütern. Als aktiver Teil unserer Umwelt tragen wir grundsätzlich eine hohe Verantwortung. Als moderner Dienstleister sind wir dabei beispielgebend für unsere Bürgerinnen und Bürger. Über die Einführung eines Umweltmanagementsystems wollen wir unserer Vorbildfunktion gerecht werden und die Zielsetzungen des globalen Umweltaktionsprogramms Agenda 21 nachhaltig fördern. Aus diesen Vorgaben heraus haben wir folgende Leitlinien entwickelt, die in Zukunft unser Handeln bestimmen werden.

1. Verbesserung des Umweltschutzes

Das Landratsamt München arbeitet an einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Dazu werden regelmäßig Daten erhoben und bewertet, die Aufschluss über die Umweltauswirkungen unserer Aktivitäten geben. Über die Umsetzung von Umweltzielen und -programmen werden Umweltbelastungen vermieden, beseitigt oder auf das mögliche Mindestmaß verringert. Dabei wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die beste verfügbare Technik eingesetzt und somit ein nachhaltiges Wirtschaften im eigenen Wirkungsbereich ermöglicht.

2. Einhaltung der Gesetze

Die einschlägigen Umwelt- und Sicherheitsvorschriften werden bei allen Tätigkeiten eingehalten.

3. Beurteilung neuer Aktivitäten

Soweit neue Tätigkeiten und Aktivitäten Umweltauswirkungen haben können, werden diese, soweit möglich, im Voraus ermittelt, analysiert und bewertet.

4. Beschaffung, Entsorgung und Vertragsgestaltung

Umwelt- und Sicherheitsaspekte werden bei allen betrieblichen Prozessen, von der Beschaffung, über den Ge- und Verbrauch bis hin zum Recycling oder zur Entsorgung von Produkten, berücksichtigt. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen sowie Bauleistungen wird die Einhaltung von Umweltstandards gefordert. Vertragspartner werden entsprechend der eigenen Verhaltensweisen beurteilt und angeleitet.

5. Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen werden über umweltrelevante Vorgänge im Landratsamt München regelmäßig informiert und in den Umweltschutz eingebunden. Aus- und Weiterbildungsangebote fördern das Umweltbewusstsein.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeit wird in regelmäßigen Abständen, durch Veröffentlichung einer Umwelterklärung, über die umweltrelevanten Tätigkeiten und ihre Auswirkungen informiert. Ein offener Dialog und Erfahrungsaustausch wird angestrebt.

7. Errichtung eines Umweltmanagementsystems und Kontrolle

Über ein Umweltmanagementsystem werden die Einhaltung der Umweltpolitik, der Umweltziele sowie der rechtlichen und sonstigen Vorgaben kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert. Über die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieses Systems wird die Anpassung an zukünftige umweltrelevante Entwicklungen sichergestellt.