Führerschein

Die Führerscheinstelle des Landkreises München in der Außenstelle Grasbrunn-Neukeferloh kümmert sich um alle Anliegen und Belange rund um das Thema Führerschein.

Terminvereinbarung

Nutzen Sie unser Onlineverfahren Führerschein bequem von zuhause aus. Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung über eine Terminvereinbarung spätestens am nächsten Arbeitstag erfolgt (bei Terminvereinbarung an einem Samstag erst am darauffolgenden Montag).

Zuständigkeit ausschließlich für den Landkreis München

Die Führerscheinstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig.
Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Website der Landeshauptstadt München.

Versand von Führerscheinen

Der Versand von Führerscheinen zu Ihnen nach Hause ist in vielen Fällen möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Versand von Führerscheinen.

  1. Bei der Antragstellung muss die Identität des Antragstellers stets überprüft werden können. Bringen Sie zu Vorsprachen daher immer einen entsprechenden Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Bitte beachten Sie, dass bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung beigebracht werden muss.
     
  2. Die Antragstellung sollte im Regelfall online erledigt werden. Sie können jedoch die Anträge auch über Ihre Wohnsitzgemeinde oder direkt bei der Führerscheinstelle einreichen. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung unter Punkt "Kontaktinformationen".
     
  3. Beantragen Sie bitte bei persönlicher Vorsprache in der Führerscheinstelle vorab online einen Termin. Ohne Terminvereinbarung ist aktuell keine persönliche Vorsprache möglich bzw. muss mit längeren Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
     
  4. Der Antrag kann nur bei vollständiger Vorlage aller Antragsunterlagen (abschließend) bearbeitet werden. Denken Sie bitte daher daran alle notwendigen Antragsunterlagen einzureichen bzw. die entstehenden Gebühren umgehend zu begleichen.
     
  5. Bitte achten Sie darauf, dass unbedingt eine Telefonnummer angegeben ist, unter der Sie tagsüber erreichbar sind (z.B. Handynummer). Damit können Verzögerungen in der Antragsbearbeitung durch Rückfragen so gering wie möglich gehalten werden.
     
  6. Die Abholung des Führerscheins kann im Regelfall durch schriftlich bevollmächtigte Personen erfolgen. Ebenso besteht bei vielen Antragsverfahren auch die Möglichkeit des Direktversands durch die Bundesdruckerei.