Amtsblatt 48 / 2025
Inhalt:
• Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis München
• Bekanntmachung aus dem Immissionsschutz
• Vollzug der Baugesetze
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Inhalt:
• Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis München
• Bekanntmachung aus dem Immissionsschutz
• Vollzug der Baugesetze
Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, schließt das Landratsamt einschließlich aller Außenstellen bereits um 12 Uhr. Der Publikumsverkehr endet zu diesem Zeitpunkt an allen Standorten. Die Dienststellen sind ab Mittwoch, 18. Februar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
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