Sprengstoffrecht und Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sprengstofferlaubnis (Online-Antrag folgt)
Online-Terminvereinbarung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.
Zuständige Behörden
Landratsamt München
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, sofern sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet.
Regierung von Oberbayern
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
Voraussetzungen für die Erteilung
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Fachkunde (Sprengstofferlaubnis)
- Bedürfnis (Sprengstofferlaubnis)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung des Sprengstoffes
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde überprüft. Fachkunde- und Bedürfnisnachweis sind vom Antragsteller zu erbringen.
Eine Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ist nur möglich, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit beim Landratsamt München eingeht.
- Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag Erteilung / Verlängerung Sprengstofferlaubnis
- Bedürfnisbescheinigung im Original
- Fachkundezeugnis im Original
§ 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: 100,00 Euro
- Erstausstellung Sprengstofferlaubnis 1 Pulversorte: 150,00 Euro
- Erstausstellung Sprengstofferlaubnis 2 Pulversorten: 160,00 Euro
- Erstausstellung Sprengstofferlaubnis 3 Pulversorten: 170,00 Euro
- Verlängerung Sprengstofferlaubnis 1 Pulversorte: 100,00 Euro
- Verlängerung Sprengstofferlaubnis 2 Pulversorten: 110,00 Euro
- Verlängerung Sprengstofferlaubnis 3 Pulversorten: 120,00 Euro
- Änderung Sprengstofferlaubnis: 80,00 Euro
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zur Erlangung der Fachkunde
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zum Erwerb, Umgang, Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe im nicht gewerblichen Bereich
- Bescheinigung zum Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
Ihre Ansprechperson finden
Herr Halbig
Ansprechperson
Herr Maier
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.02.2026. aktualisiert.

