Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Ausnahme von Verboten der Benutzungssatzung von Erholungsgebieten beantragen
In den Erholungsgebieten des Landkreises München regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet. Ausnahmen von den Verboten können beim Landratsamt München beantragt werden.
In den Erholungsgebieten des Landkreises München (Deininger Weiher, Heimstettener See, Feringasee, Unterföhringer See sowie Unterschleißheimer See) regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet.
Wenn Sie Ausnahmen von den Verboten dieser Satzungen beantragen wollen, benutzen Sie bitte das unten stehende Antragsformular. Beachten Sie bitte, dass neben der Ausnahme nach der betroffenen Benutzungssatzung möglicherweise noch weitere Gestattungen nach anderen Vorschriften notwendig sein können. Nähere Auskünfte erhalten Sie von uns.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung beträgt die Gebühr 10,00 bis 300,00 Euro.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Burmeister
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2215 |
E-Mail: | naturschutz@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.03.2020 aktualisiert.