Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)
Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Hinweis: Die Zuständigkeit ergibt sich aus der territorialen Lage des jeweiligen Reviers.
Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Revierinhaber von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher bestätigen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig (siehe Hinweis).
Die Aufgabe der bestätigten Jagdaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Jagdregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.
Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Wildbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
- die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
- 1 Kopie des gültigen Jagdscheins
- 1 Lichtbild aus neuerer Zeit
- § 25 BJagdG (Bundesjagd-Gesetz)
- Art. 40 und 41 BayJG (Bayerisches Jagdgesetz)
- § 23 AVBayJG (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz)
- Art. 6 KG (Kostengesetz) i.V.m. Tarif Nr. 6.I.1/1.52 des Kostenverzeichnisses zum KG
Gebühren: 10 Euro
Auslagen: 15 Euro
Der Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Jagdaufseher müssen persönlich abgeholt werden.
- Jagdaufseher; Bestätigung
BayernPortal
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartner
Herr Heilmeier
Ansprechpartnerin
Frau Kühlmuß
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2482 |
E-Mail: | jagdrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.04.2018 aktualisiert.