Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Erkennungsmarke für den Hundefreilauf in der Fröttmaninger Heide
Wenn Sie im Naturschutzgebiet "Südliche Fröttmaninger Heide" Ihren Hund ohne Leine mit sich führen wollen, müssen Sie sich beim Landratsamt München in eine Liste eintragen und eine Hundeerkennungsmarke beantragen.
Wenn Sie im Naturschutzgebiet "Südliche Fröttmaninger Heide" Ihren Hund ohne Leine mit sich führen wollen, müssen Sie sich beim Landratsamt München in eine Liste eintragen.
Eine Freistellung von der Leinenpflicht im Bereich des Naturschutzgebietes "Südliche Fröttmaninger Heide" gilt nur, wenn der Hund und die Person, die den Hund mit sich führt, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 NSGVO "Südliche Fröttmaninger Heide" erfüllen. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Hundeführerin / der Hundeführer auch ohne Leine zu jeder Zeit ausreichende Kontrolle über den Hund hat.
Um die Eintragung in die Liste sowie die Hundeerkennungsmarke bei uns zu beantragen, benutzen Sie bitte das untenstehende Formular.
Bild des Hundes ( 3cm x 3,5cm)
Hundeführerschein mit Inhalten
(darunter fallen auch: Jagdhunde- oder Gebrauchshundeprüfung, Begleithundeprüfung, Bescheid über Befreiung von der Hundesteuer)
§ 6 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südliche Fröttmaninger Heide"
13,00 Euro für die Eintragung in die Liste sowie der Hundeerkennungsmarke
Bitte übersenden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an das Landratsamt München. Sie erhalten dann die Hundeerkennungsmarke zusammen mit einer Kennkarte und einer Kostenrechnung über 13,00 Euro per Post.
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
- Antrag auf Eintrag in die Liste und Antrag auf Eintrag in die Liste und Zuteilung einer Hundemarke zum Hundefreilauf
nach § 6 Abs. 3 Naturschutzgebietsverordnung Südliche Fröttmaninger Heide
- Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südliche Fröttmaninger Heide" in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München (PDF)
- Verordnung zur Beschränkung der Erholung in der freien Natur aus Sicherheitsgründen im Naturschutzgebiet "Südliche Fröttmaninger Heide" in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München (PDF)
- Flyer: Naturschutzgebiet Südliche Fröttmaninger Heide (PDF nicht barrierefrei)
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Burmeister
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2215 |
E-Mail: | naturschutz@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.03.2020 aktualisiert.