Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Große Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Bei diesen Anlagen wird das Grundwasser entweder zur Wärmegewinnung oder zu Kühlzwecken mittels Brunnen aus dem Untergrund entnommen und wieder eingeleitet.
Bei thermischen Grundwasser-Nutzungen bis 50 kW wird die wasserrechtliche Erlaubnis in einem Verfahren erteilt, das kürzere Bearbeitungszeiten gewährleistet (siehe Dienstleistung "Kleinere Wärmepumpen-/Kühlanlagen").
Bei thermischen Grundwasser-Nutzungen über 50 kW ist der Antrag schriftlich mit beigefügtem Formblatt zu stellen.
Die Errichtung der Brunnen muss mindestens 1 Monat vor Ausführung beim Landratsamt München angezeigt werden. Hierfür ist das Formblatt "Bohranzeige" zu verwenden.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Jörns-Windloff, Tel. 089 21233-2672.
Für die wasserrechtliche Erlaubnis sind die erforderlichen Unterlagen aus dem entsprechenden Antragsformular ersichtlich.
Für die Bohranzeige sind die erforderlichen Unterlagen aus dem entsprechenden Anzeigeformular ersichtlich.
Es ist nicht ausreichend, die Bohranzeige oder die Antragsunterlagen per E-Mail zu senden.
§§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Wasserrechtliche Erlaubnis:
Mindestens 60,00 Euro,
Abhängig von der Jahreshöchstentnahmemenge, der Einleitmenge und Einleitdauer und ob es gewerblicher Art ist
Bohranzeige:
Mindestgebühr 25,00 Euro
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Es wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221 - 2215 |
E-Mail: | wasserrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2017 aktualisiert.