Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Kostenübernahme für Kinderbetreuung durch eine Tagespflegeperson beantragen
Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für die Betreuung durch eine Tagespflegeperson nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ganz oder teilweise durch das Kreisjugendamt München übernommen werden.
Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monaltiches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2496 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.10.2019 aktualisiert.